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Satzung des Vereins

In unserer Vereinssatzung erfahren Sie alles Wesentliche zu unserem Verein. Informieren Sie sich hier über die Gründe und den Zweck unserer Gemeinschaft.

 

Die umfangreiche Satzung des Turnvereins haben wir für Sie bereitgestellt.

Hallenordnung

Benutzung:

  1. Das Recht zur Benutzung der Jahnhalle erfolgt nach dem vom Vorstand aufgestellten Hallenplan für die einzelnen Abteilungen. Änderungen der Übungszeiten sind unter Absprache der einzelnen Übungsleiter im Einvernehmen mit dem Vorstand möglich.

  2. Der Übungsbetrieb für die Halle wird jeweils auf 22:30 Uhr beschränkt. Die Spielfläche muss bis 23:00 Uhr geräumt sein.

  3. Sportarten, die Beschädigungen an den Wänden, der Decke und dem Hallenboden verursachen, sind untersagt. Darunter fallen: Schlagball, Fußball, Rollschuhlauf und ähnliches.

  4. Die Spielfläche sowie die Sportgeräte dürfen nur unter Aufsicht des verantwortlichen Übungsleiters benutzt werden.

  5. Die Übungsräume sind pfleglich zu behandeln. Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen haftet der Verursacher bzw. dessen gesetzlicher Vertreter. Schäden oder Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.

  6. Der Übungsleiter hat sich von dem ordnungsgemäßen Zustand der Sportgeräte zu überzeugen. Vorher dürfen diese Geräte nicht benutzt werden. Schäden an den Geräten sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen. Das Ausleihen von Sportgeräten ist weder den Übungsleitern noch Mitgliedern gestattet.

  7. Die Sportgeräte sind nach der Beendigung des Sportbetriebs an den für sie bestimmten Aufbewahrungsort zurückzubringen. Dabei müssen alle transportablen Geräte getragen werden, soweit sie nicht mit Transportrollen versehen sind.

  8. Die Spielfläche darf nur mit Sportschuhen, deren Sohlen nicht abfärben, betreten werden. Dieses trifftnicht zu für allgemeine Veranstaltungen.

  9. Unbeschadet der Haftung des Veranstalters nach der geltenden Nutzungsordnung haftet jeder einzelne Besucher für Schäden an der Sporthalle und deren Einrichtungen in gesetzlichem Umfang (siehe auch "e")

  10. Tiere und Fahrräder dürfen in die Sporthalle nicht mitgebracht werden. Auch nicht in die Flure und Nebenräume.

     

Benutzung der Nebeneinrichtungen:

  1. Bekleidungsstücke - insbesondere Schuhe - sind in den Umkleideräumen zu wechseln und abzulegen.

  2. Ballspielen in den Umkleideräumen und auf den Gängen ist untersagt.

  3. Die Duschräume sind nur nach Beendigung des Sportbetriebes zu benutzen. Dabei ist aufsparsamen Umgang mit Heizung und Wasser zu achten. In die Abflüsse dürfen keine Gegenstände geworfen werden, die den Abfluss des Wassers erschweren. d) Im Übrigen ist auf größte Sauberkeit und Ordnung zu achten.
     

Rauchen, Getränke, Lärm usw.:

  1. In der Halle, allen Nebenräumen, Duschen und Fluren ist das Rauchen untersagt. BeiVeranstaltungen gelten nach der Benutzungsordnung Sonderregelungen.

  2. Speisen mit Getränken dürfen nur in der Gaststätte und dem Kulturraum verzehrt werden.

  3. Unzumutbares Lärmen ist untersagt.
     

Sonstiges

Nach Beendigung des Sportbetriebes ist der jeweilige Schlüsselinhaber für das Löschen des Lichts und Schließen der Türen verantwortlich.

 

Wiesbaden, 1. April 2017                                    Der Vorstand                                                                                                                                                                                                                                            gez. E. Crecelius

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